Kieferorthopädie

Zahnspange: Was kostet Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene?

Ob die Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, hängt vom Alter und vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Viele Familien tragen einen Teil der Kosten selbst.

Lesezeit 5 Min. · Aktualisiert im September 2026

Kinder und Jugendliche: Die KIG-Einstufung entscheidet

Bei Versicherten unter 18 Jahren zahlt die gesetzliche Kasse eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Fehlstellung mindestens in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 eingestuft wird. Bei den Graden 1 und 2 gilt die Behandlung als nicht medizinisch notwendig – die Kosten tragen die Eltern.

Der Eigenanteil von 20 %

Auch wenn die Kasse zahlt, müssen Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 % leisten, für jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind 10 %. Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Kasse diesen Anteil zurück.

Eigenanteil beim Zahnarzt vermeiden

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Private Zusatzleistungen

Viele Praxen bieten Leistungen an, die über die Kassenleistung hinausgehen, etwa:

  • zahnfarbene oder besonders kleine Brackets
  • flexible, hochelastische Bögen
  • Glattflächenversiegelung zum Kariesschutz
  • herausnehmbare, transparente Schienen (Aligner)

Diese Zusatzleistungen können schnell mehrere hundert bis einige tausend Euro kosten.

Erwachsene: meist komplett privat

Für Erwachsene zahlt die Kasse eine Zahnspange nur in Ausnahmefällen – bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern. Aus ästhetischen Gründen gewünschte Korrekturen sind privat zu bezahlen; je nach Methode entstehen Kosten von einigen tausend Euro.

Wann sollte man sich absichern?

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Kieferorthopädische Leistungen sind in der Regel nur versichert, wenn die Behandlung bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Wer Kinder hat, sollte daher frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie-Leistung nachdenken.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche oder rechtliche Beratung. Alle Kostenangaben sind Richtwerte; maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan sowie die jeweiligen Tarifbedingungen.